ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN – YOUNG REBELS
I. BESCHREIBUNG „YOUNG REBELS PROGRAMM“
1. Das „YOUNG REBELS Programm“ ist ein Talentförderungsprogramm für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren („Programm“), das von der HEAD Sport GmbH, Wuhrkopfweg 1, 6921 Kennelbach, Österreich („HEAD“) durchgeführt wird.
2. Das Programm ist öffentlich und HEAD wird hierüber auch öffentlich berichten.
II. ANMELDUNG UND TEILNAHME
1. Die Teilnahme am Programm steht, mit Ausnahme der unter Punkt 4 genannten Personen, grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen, die Skifahren können, eine ÖSV- Mitgliedsnummer besitzen, zum Zeitpunkt der Anmeldung unter 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die Anmeldung zum Programm darf bei Kindern unter 16 („Teilnehmendes Kind“) ausschließlich von deren gesetzlichen Vertretern – nach erfolgter Einwilligung durch das Teilnehmende Kind – durchgeführt werden; Jugendliche zwischen 16 und 18 („Teilnehmender Jugendlicher“) dürfen sich selbst zum Programm anmelden. In jedem Fall ist die auf HEAD’s Webseite bereitgestellte Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung zu unterzeichnen und auf der Webseite hochzuladen. Die Anmeldungen können sonst nicht berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen Vertreter, die die Anmeldung für ein Teilnehmendes Kind durchführen und die Teilnehmenden Jugendlichen werden zusammen in weiterer Folge als „Anmelder“ bezeichnet.
Das Teilnehmende Kind und der Teilnehmende Jugendliche werden zusammen in weiterer Folge als „Teilnehmer“ bezeichnet.
2. Die Anmeldung ist wie folgt durchzuführen:
a) Auf der Webseite www.head.com/de_AT/future-rebels („Webseite“) ist die Anmeldemaske vollständig auszufüllen, indem der Anmelder alle erforderlichen Daten angibt;
b) In eigenen Worten von nicht mehr als maximal 200 Zeichen ist zu beschreiben, warum der Teilnehmer der nächste „YOUNG REBEL“ ist („Bewerbungsschreiben“); und
c) Ein Video ist hochzuladen, das den Teilnehmer und sein Skitalent zeigt („Bewerbungsvideo“). Das Video muss in MOV, MPEG4, AVI, WMV oder WebM Format sein und darf 100 MB nicht überschreiten.
Ob der Teilnehmer im Bewerbungsvideo HEAD Produkte verwendet oder nicht wird bei der Auswahl der künftigen „YOUNG REBEL“ NICHT berücksichtigt!
Die oben unter Punkt II. 2. a), b) und c) aufgeführten Anmeldeunterlagen werden hiernach als „Bewerbung“ bezeichnet.
3. Folgende Personen sind von der Teilnahme an dem Programm ausgeschlossen:
a) Der Teilnehmer darf keinen exklusiven Sponsoring-Vertrag mit einem anderen Skiausstatter haben.
b) Mitarbeiter und Angestellte von HEAD und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und deren Angehörige von Partnern von HEAD, die in die Konzeption, Organisation und Durchführung dieses Programms involviert sind.
4. Pro Teilnehmer ist lediglich eine Bewerbung zulässig. HEAD übernimmt keine Haftung für Fehlübermittlungen von Bewerbungen. HEAD übernimmt keine Verantwortung für Bewerbungen, die verloren gegangen sind, unleserlich sind, unvollständig sind, beschädigt sind, oder in anderer Weise ungültig sind.
5. Der Anmelder soll die Bewerbungsunterlagen entsprechend der Vorgaben auf der Webseite hochladen. Die unvollständige Einreichung oder Einreichungen, die nicht mit dem vorgesehen Format oder den vorliegenden Teilnahmebedingungen übereinstimmen, werden nicht berücksichtigt.
6. Die Entscheidungen von HEAD sind in sämtlichen Belangen des Programms bindend. Soweit gesetzlich zulässig, haftet HEAD nicht für allfällige Folgen, die aus einer Einstellung des Programmes oder damit zusammenhängenden Absagen allfälliger Veranstaltungen oder Termine entstehen, insbesondere wenn diese auf höherer Gewalt beruhen oder aufgrund von behördlicher Anordnung aus Sicherheitsgründen, rechtlichen Gründen oder sonstigen Gründen erfolgen. Diesfalls besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung allfällig erstandener Kosten (z.B. Reisekosten) oder Anspruch auf Abgeltung eines Preises in bar.
7. HEAD behält sich das Recht vor, in eigenem Ermessen jede Bewerbung zurückzuweisen, die obszöne, anstößige, rechtswidrige oder unangemessene Inhalte enthält, möglicherweise in Rechte Dritter eingreift oder nicht mit dem Sportsgeist des Programms und diesen Teilnahmebedingungen übereinstimmt.
III. AUSWAHL DER YOUNG REBELS ATHLETEN
1. Bei dem YOUNG REBELS Programm handelt es sich um ein dauerhaft fortlaufendes Programm. Alle Bewerbungen, die die in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden nach Empfang zur Auswertung an ein Gremium aus HEAD Jurymitgliedern („Jury“) übermittelt.
2. Auswahl der YOUNG REBELS Athleten
Die Jury tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um die an sie übermittelten Bewerbungen zu sichten und jene Bewerbungen auszuwählen, die die folgenden festgelegten Kriterien aus ihrer Sicht in ausreichendem Maße erfüllen („YOUNG REBELS Athleten“):
• Athletisches Talent des Teilnehmers
• Technische Ausführung
• Potential und Entwicklungsmöglichkeiten des Teilnehmers
• Fahrkönnen im Vergleich zu Gleichaltrigen
• Persönlichkeit, Temperament und Entschlossenheit des Teilnehmers
• Nationales Ranking
HEAD behält sich nach alleinigem Ermessen vor, die Anzahl der YOUNG REBELS Athleten, je nach Anzahl oder Qualität der eingehenden Bewerbungen festzulegen. HEAD wird die individuellen Bewertungen nicht veröffentlichen oder konkrete Auskunft dazu erteilen. Die Entscheidung von HEAD ist final.
HEAD wird die Anmelder per E-Mail informieren, falls der von ihnen angemeldete Teilnehmer als YOUNG REBEL Athlet ausgewählt wurde.
IV. URHEBERRECHTE
Der Anmelder und das Teilnehmende Kind verpflichten sich, keine Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Rechte am eigenen Bild oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums.
In der Bewerbung dürfen nicht Werke Dritter ohne deren Zustimmung verwendet werden, insbesondere keine Musik, Zeichnungen, Marken oder sonstiges Bildmaterial.
Sollten auf dem Bewerbungsvideo dritte Personen erkennbar sein, muss der Anmelder vorher deren Zustimmung eingeholt haben, dass sie gefilmt werden dürfen und das Material wie in diesen Teilnahmebedingungen beschreiben genutzt werden darf; bei minderjährigen Kindern ist zudem die Zustimmung deren gesetzlicher Vertreter einzuholen.
V. BILDRECHTE
Der Anmelder und das Teilnehmende Kind sind damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme des Teilnehmers am Programm aufgenommene Fotos und Videoaufnahmen insbesondere zu Zwecken der Durchführung des Programms und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von HEAD hergestellt, verarbeitet und genutzt werden. Diese Fotos und Videoaufnahmen können auch online (z.B. Internet, E-Mail), offline (z.B. Print, Bildtonträger) und in anderen Medien (z.B. Fernsehen) zu Zwecken der Werbung, zur Kommunikation und zur Dokumentation des Programms veröffentlicht werden. Der Anmelder und das Teilnehmende Kind können diese Einwilligung jederzeit unter privacy@head.com widerrufen.
VI. DATENSCHUTZ
Allgemeine Information: Die Anmelder und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass HEAD (Verantwortlicher) folgende personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Social Media Name, E-Mail-Adresse, Adresse, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer, Alter, Schuhgröße der Teilnehmer, Größe der Teilnehmer, Bewerbungsvideo, allfällige Fotos und Videos, Bewerbungsschreiben) und etwaige weitere sonstige personenbezogenen Daten, die der Anmelder oder Teilnehmer HEAD im Laufe des Programms zur Verfügung stellt von HEAD zum Zwecke der Durchführung dieses Programms auf Basis folgender Rechtsgrundlagen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden: Vertragserfüllung, allenfalls bestehende gesetzliche Verpflichtungen und berechtigten Interessen (zur Förderung der HEAD Produkte und Services) sowie Einwilligung zur Verarbeitung von hochgeladenen Videos und zur Veröffentlichung von Fotos und Videos (auch in Social Media) zu Zwecken der Werbung.
Übermittlung: Die vom Anmelder zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können möglicherweise zu den oben genannten Zwecken an Betriebe (z.B. Paketdienste), andere Gesellschaften der HEAD Gruppe (Details unter https://www.head.com/en-IC/about/locations/, etwa zu administrativen Zwecken) und sonstige Vertragspartner innerhalb und außerhalb der EU/EWR datenschutzkonform übermittelt werden.
Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und deren Anmelder werden längstens 6 Monate nach erfolgter Absage durch HEAD, bei FUTURE REBELS Athleten und deren Anmeldern werden die Daten bis zum Ende der Geschäftsbeziehung mit ihnen oder in allen Fällen generell bis zum Ablauf der für HEAD geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufbewahrt.
Individuelle Rechte: Es besteht das jederzeitige Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung der personenbezogenen Daten, Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenverarbeitung (falls eine solche erteilt wurde), Datenübertragbarkeit, Widerspruch oder einer Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei der für Sie zuständigen Datenschutzbehörde. Bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich auch gerne an uns wenden: privacy@head.com.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
VII. HAFTUNG
1. Für technische Störungen im Rahmen der Teilnahme an der Bewerbung und deren Durchführung übernimmt HEAD keine Haftung.
2. HEAD haftet nicht für körperliche Verletzungen, die die Teilnehmer oder YOUNG REBELS Athleten im Rahmen des Programmes erleiden, es sei denn diese sind auf ein Verschulden von HEAD, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
3. Falls HEAD Änderungen in der Durchführung des Programmes vornimmt oder dieses aus wichtigen Gründen absagen muss, besteht keine Schadensersatzpflicht von HEAD gegenüber dem Anmelder oder dem Teilnehmer für vergebliche Aufwendungen jedweder Art (vorheriges Skitraining, Anschaffung neuen Skimaterials, Reisekosten, Bewerbungskosten, etc.).
4. Soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet dich der Teilnehmer, keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen gegen HEAD, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die über Ansprüche aus einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung hinausgehen, geltend zu machen.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Die Anmelder versichern hiermit, dass das der Teilnehmer gesund und in einem ausreichenden Trainingszustand für die Teilnahme am Programm ist. Sie versichern des Weiteren, dass der Teilnehmer über ausreichenden Sport- bzw. Krankenversicherungsschutz verfügt.
IX. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
1. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, soweit nicht zwingendes Recht dem entgegensteht.
2. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die mit der Durchführung und Teilnahme an diesem Programm in Verbindung stehen wird der ausschließliche Gerichtsstand des am Sitz von HEAD örtlich zuständigen Gerichts vereinbart.
3. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt.
Dezember 2022