Allgemeine Teilnahmebedingungen – „Futurehead‘s Program“

I. Beschreibung „Futurehead’s Program“

  1. Das „Futurehead‘s Program“ ist ein Talentförderungswettbewerb für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren („Wettbewerb“), das von der HEAD Sport GmbH, Wuhrkopfweg 1, 6921 Kennelbach, Österreich („HEAD“) durchgeführt wird.
  2. Der Wettbewerb ist öffentlich und HEAD wird hierüber auch öffentlich berichten.

II. Anmeldung und Teilnahme

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb steht, mit Ausnahme der unter Punkt 4 genannten Personen, grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen, die Snowboard fahren können, zum Zeitpunkt der Anmeldung unter 18 Jahre alt sind und ein Grundniveau an Englischen Sprachkenntnissen besitzen (d.h. der Teilnehmer kann einfachen Unterhaltungen und Anweisungen folgen). Die Anmeldung zum Wettbewerb darf bei Kindern unter 16 („Teilnehmendes Kind“) ausschließlich von deren gesetzlichen Vertretern – nach erfolgter Einwilligung durch das Teilnehmende Kind – durchgeführt werden; Jugendlichen zwischen 16 und 18 („Teilnehmender Jugendlicher“) dürfen sich selbst zum Wettbewerb anmelden. In jedem Fall ist die auf HEAD’s Webseite bereitgestellte Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung (entweder jene für unter 16 Jährige oder jene für über 16 Jährige) zu unterzeichnen und auf der Webseite hochzuladen. Alle sonstigen Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

    Die gesetzlichen Vertreter, die die Anmeldung für ein Teilnehmendes Kind durchführen und die Teilnehmenden Jugendlichen werden zusammen in weiterer Folge als „Anmelder“ bezeichnet.

    Das Teilnehmende Kind und der Teilnehmende Jugendliche werden zusammen in weiterer Folge als „Teilnehmer“ bezeichnet.

  2. Die Anmeldung ist wie folgt durchzuführen:
    1. Auf der Webseite https://www.head.com/futureheads/apply („Webseite“) ist die Anmeldemaske vollständig auszufüllen, indem der Anmelder alle erforderlichen Daten angibt;
    2. In eigenen Worten von nicht mehr als maximal 200 Zeichen ist zu beschreiben, warum der Teilnehmer der nächste „Futurehead“ ist („Bewerbungsschreiben“); und
    3. Ein Video ist hochzuladen, das den Teilnehmer und sein Snowboardtalent zeigt („Bewerbungsvideo“). Das Video muss in MOV, MPEG4, AVI, WMV oder WebM Format sein und darf 100 MB nicht überschreiten.

      Ob der Teilnehmer im Bewerbungsvideo HEAD Produkte verwendet oder nicht wird bei der Auswahl der künftigen „Futureheads“ NICHT berücksichtigt!

      Die oben unter Punkt II. 1. a), b) und c) aufgeführten Anmeldeunterlagen werden hiernach als „Bewerbung“ bezeichnet.

  3. Folgende Personen sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen:
    1. Der Teilnehmer darf keinen exklusiven Sponsoring-Vertrag mit einem anderen Snowboardausstatter haben.
    2. Mitarbeiter und Angestellte von HEAD und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und deren Angehörige von Partnern von HEAD, die bei der Konzeption, Organisation und Durchführung dieses Wettbewerbs involviert sind, sind von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen.
  4. Pro Teilnehmer ist lediglich eine Bewerbung zulässig. HEAD übernimmt keine Haftung für Fehlübermittlungen von Bewerbungen. HEAD übernimmt keine Verantwortung für Bewerbungen, die verloren gegangen sind, unleserlich sind, unvollständig sind, beschädigt sind, oder in anderer Weise ungültig sind.
  5. Der Anmelder soll die Bewerbungsunterlagen entsprechend der Vorgaben auf der Webseite hochladen. Die unvollständige Einreichung oder Einreichungen, die nicht mit dem vorgesehen Format oder den vorliegenden Teilnahmebedingungen übereinstimmen, werden nicht berücksichtigt.
  6. Die Entscheidungen von HEAD sind in sämtlichen Belangen des Wettbewerbs bindend. Im Falle einer Nicht-Teilnahme (auch aufgrund Erkrankung des Teilnehmers) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung allfällig erstandener Kosten (z.B. Reisekosten) oder Anspruch auf Abgeltung eines Preises in bar. Eine Absage des Wettbewerbs, die auf höhere Gewalt beruht oder aufgrund von behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen, rechtlichen Gründen oder sonstigen Gründen geboten erscheint, ist HEAD nicht zuzurechnen.
  7. HEAD behält sich das Recht vor, in eigenem Ermessen jede Bewerbung zurückzuweisen, die obszöne, anstößige, rechtswidrige oder unangemessene Inhalte enthält, möglicherweise in Rechte Dritter eingreift oder nicht mit dem Sportsgeist des Wettbewerbs und diesen Teilnahmebedingungen übereinstimmt.

III. Ablauf des Wettbewerbs und Auswahl der Futurehead‘s Athleten

  1. Bei dem Futurehead’s Programm handelt es sich um einen dauerhaft fortlaufenden Wettbewerb. Alle Bewerbungen, die die in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden nach Empfang zur Auswertung an ein Gremium aus HEAD Jurymitgliedern  übermittelt.
  2. Auswahl der Futurehead’s Athleten

    Das  Gremium aus HEAD Jurymitgliedern tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, um die an sie übermittelten Bewerbungen zu sichten und jene  Bewerbungen auszuwählen, die die folgenden festgelegten Kriterien aus ihrer Sicht in ausreichendem Maße erfüllen („Futurehead’s Athleten“):

    • Athletisches Talent des Teilnehmers (20%)
    • Technische Ausführung (20%)
    • Potential und Entwicklungsmöglichkeiten des Teilnehmers (15%)
    • Vorhandene Aktivität des Teilnehmers auf sozialen Netzwerken (15%)
    • Fahrkönnen im Vergleich zu Gleichaltrigen (15%)
    • Persönlichkeit, Temperament und Entschlossenheit des Teilnehmers (10%)
    • Nationales Ranking (5%)

    HEAD behält sich nach alleinigem Ermessen vor, die Anzahl der Teilnehmer , je nach Anzahl oder Qualität der eingehenden Bewerbungen festzulegen. HEAD wird die individuellen Bewertungen nicht veröffentlichen oder konkrete Auskunft dazu erteilen. Die Entscheidung von HEAD ist final.

    HEAD wird die Anmelder per E-Mail informieren, falls der von ihnen angemeldete Teilnehmer als Futurehead’s Athlet ausgewählt wurde. Darüber hinaus behält sich HEAD das Recht vor, den Namen, Nickname oder Social Media Namen der Futurehead’s Athleten auf Basis der von den Teilnehmern und Anmeldern erteilten Einwilligungen zu veröffentlichen (etwa auf HEAD’s Webseiten, Social Media Kanälen, Printmedien etc.).

IV. Preise und Kostenerstattung

  1. Die Futurehead’s Athleten werden
    1. eine Head-to-Toe Snowboard Ausrüstung im Gegenwert von etwa 1,200 EUR erhalten und
    2. für 1 Jahr Teil des „Futurehead‘s“ Team.

      Darüber hinaus veranstaltet HEAD einmal jährlich ein „Futurehead‘s“ Trainingscamp („Camp“) und wird sich bemühen, allen Futurehead’s Athleten die Teilnahme zu ermöglichen.  Die Entscheidung, ob bzw. an welchem Ort und zu welchem Datum die Futurehead’s Athleten dieses Camp besuchen werden, liegt jedoch im alleinigen Ermessen von HEAD.

  2. HEAD verpflichtet sich, folgende Auslagen zu tragen:
    1. Hin- und Rückfahrt/-flug zum Camp sowie die Kosten für die Unterbringung während der Aufenthaltsdauer in einer preislich angemessenen Unterkunftskategorie für den Futurehead’s Athleten, der dazu ausgewählt wurde, an dem Camp teilzunehmen sowie für jeweils einen gesetzlichen Vertreter des Futurehead’s Athleten, sofern dieser zum Zeitpunkt des Beginn des Camps sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    2. Kosten des Camps sowie 3 Mahlzeiten pro Tag.

      Alle Fahrten/Flüge und die Unterbringung werden von HEAD ausgewählt und organisiert. Flugstornierungen oder Flugverspätungen, sowie ein allfälliger Verlust der Reiseunterlagen werden nicht von HEAD ersetzt.

      Alle anderen Auslagen und Kosten, die hier nicht angeführt sind, wie etwa eigene Anreisekosten zum Flughafen, Steuern, Gebühren oder alle sonstigen anderen persönlichen Ausgaben,  haben die Futurehead’s Athleten selbst zu tragen.

      Die Futurehead’s Athleten können ihren Preis nicht übertragen und auch keine andere Person an ihrer Stelle einsetzen.
  1. HEAD wird keine Informationen über die Teilnahme an dem Wettbewerb, die Förderung oder Reihung herausgeben. Lediglich die Namen sowie Social Media Namen der Futurehead’s Athleten, gegebenenfalls ihr Bewerbungsschreiben und das Bewerbungsvideo können veröffentlicht werden.

    Wird gegen strafrechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder werden die Teilnahmebedingungen verletzt, können der Anmelder bzw. Teilnehmer/ Futurehead’s Athlet mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Dies gilt auch wenn unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden oder versucht wird, Gewinnchancen durch Manipulation zu erhöhen oder sich sonst ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen. Falls Preise durch unlautere Mittel gewonnen wurden, können diese nachträglich zurückgefordert werden. HEAD behält sich in einem solchen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kosten- und gebührenfrei, mit Ausnahme der Auslagen und Kosten, die nicht von HEAD übernommen werden (siehe Punkt IV. 2.) sowie der Kosten, die erforderlich sind, um sich für den Wettbewerb zu bewerben (Internet-Verbindungskosten, Kosten für das Erstellen des Bewerbungsvideos etc.)
  2. Es obliegt der Verantwortung des Anmelders, sich vorab selbst darüber zu informieren und abzuklären, inwieweit ein möglicher Athletenvertrag mit einem Sportstipendium oder der Aufnahme an einem College, einer Universität oder einer sonstigen Institution vereinbar ist und welche Auswirkungen das auf den Amateurstatus des Teilnehmers haben könnte. HEAD übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

 

V. Urheberrechte

Der Anmelder und das Teilnehmende Kind verpflichten sich, keine Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Rechte am eigenen Bild oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums.

In der Bewerbung dürfen nicht Werke Dritter ohne deren Zustimmung verwendet werden, insbesondere keine Musik, Zeichnungen, Marken oder sonstiges Bildmaterial.

Sollten auf dem Bewerbungsvideo andere dritte Personen erkennbar sein, muss der Anmelder vorher deren Zustimmung eingeholt haben, dass sie gefilmt werden dürfen; bei minderjährigen Kindern ist zudem die Zustimmung deren gesetzlicher Vertreter einzuholen.

 

VI. Bildrechte

Der Anmelder und das Teilnehmende Kind sind damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb aufgenommene Fotos und Videoaufnahmen insbesondere zu Zwecken der Durchführung des Wettbewerbs und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von HEAD und der den Wettbewerb durchführenden Organisatoren hergestellt, verarbeitet und genutzt werden. Diese Fotos und Videoaufnahmen können auch online (z.B. Internet, E-Mail), offline (z.B. Print, Bildtonträger) und in anderen Medien (z.B. Fernsehen) zu Zwecken der Werbung, zur Kommunikation und zur Dokumentation des Wettbewerbs veröffentlicht werden.

 

VII. Datenschutz

Allgemeine Information: Die Anmelder und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass HEAD (Verantwortlicher) folgende personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Social Media Name, E-Mail-Adresse, Adresse, Staatsangehörigkeit, Telefonnummer, Alter, Schuhgröße, Größe, Bewerbungsvideo, allfällige Bewerbungsfotos, Bewerbungsschreiben) und etwaige weitere sonstige personenbezogenen Daten, die der Anmelder oder Teilnehmer HEAD im Laufe des Wettbewerbs zur Verfügung stellt  von HEAD zum Zwecke der Durchführung dieses Wettbewerbes auf Basis folgender Rechtsgrundlagen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden: Vertragserfüllung, allenfalls bestehende gesetzliche Verpflichtungen und berechtigten Interessen (zur Förderung der HEAD Produkte und Services).

Übermittlung: Die vom Anmelder zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können möglicherweise zu den oben genannten Zwecken an Betriebe (z.B. Paketdienst zur Zusendung der Preise), andere Gesellschaften der HEAD UK Gruppe (Details unter https://www.head.com/en-IC/about/locations/, etwa zu administrativen Zwecken) und sonstige Vertragspartner innerhalb und außerhalb der EU/EWR datenschutzkonform übermittelt werden.

Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und deren Anmelder werden bis 6 Monate nach erfolgter Absage  durch HEAD, bei Futurehead’s Athleten und deren Anmeldern werden die Daten bis zum Ende der Geschäftsbeziehung mit ihnen oder in allen Fällen generell bis zum Ablauf der für HEAD geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufbewahrt.

Individuelle Rechte: Es besteht das jederzeitige Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung der personenbezogenen Daten, Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenverarbeitung (falls eine solche erteilt wurde), Datenübertragbarkeit, Widerspruch oder einer Beschwerde gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei der für Sie zuständigen Datenschutzbehörde. Bevor Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich auch gerne an uns wenden: privacy@head.com.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

VIII. Haftung

  1. Für technische Störungen im Rahmen der Teilnahme an der Bewerbung und deren Durchführung übernimmt HEAD keine Haftung.
  2. HEAD haftet nicht für Schäden, die Teilnehmer oder Futurehead’s Athleten bei Besuchen von Winterresorts erleiden, soweit nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt; dies gilt insbesondere bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
  3. HEAD haftet des Weiteren nicht für körperliche Verletzungen, die die Teilnehmer oder Futurehead’s Athleten im Rahmen des Wettbewerbs erleiden, es sei denn diese sind auf ein Verschulden von HEAD, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
  4. Falls HEAD Änderungen in der Durchführung des Wettbewerbes vornimmt oder dieses aus wichtigen Gründen absagen muss, besteht keine Schadensersatzpflicht von HEAD gegenüber dem Anmelder oder dem Teilnehmer für vergebliche Aufwendungen jedweder Art (vorheriges Snowboardtraining, Anschaffung neuen Snowboardmaterials, Reisekosten, Bewerbungskosten, etc.).
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen gegen HEAD, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die über Ansprüche aus einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung hinausgehen, geltend zu machen.

 

IX. Gewährleistung der gesetzlichen Vertreter

Die Anmelder versichern hiermit, dass das der Teilnehmer gesund und in einem ausreichenden Trainingszustand für den Wettbewerb ist. Sie versichern des Weiteren, dass der Teilnehmer über ausreichenden Sport- bzw. Krankenversicherungsschutz verfügt.

 

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, soweit nicht zwingendes Recht dem entgegensteht.
  2. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die mit der Durchführung und Teilnahme an diesem Wettbewerb in Verbindung stehen wird der ausschließliche Gerichtsstand des am Sitz von HEAD örtlich zuständigen Gerichts vereinbart.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt.

 

März 2021